Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Abschluss des Reisevertrages
Der Reisevertrag kommt durch schriftliche Anmeldung oder per Online-Buchung des Reisenden und die Annahme des Veranstalters zustande. Die Annahme bedarf der schriftlichen Bestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 5 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt gemäß dem neuen Angebot zustande, wenn der Reisende innerhalb der obigen Frist dem Veranstalter die Annahme erklärt durch Bezahlung des vollständigen Preises. Die Korrektur von Druck- und Rechenfehlern bleibt bis zum Reisebeginn vorbehalten.
Leistungen
Die von uns zu erbringenden vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung (Prospekt) sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reisebestätigung. Die Teilnehmergebühr setzt sich zusammen aus einem Fahrkostenanteil und einem nicht übertragbaren Kurskostenanteil. Für die Personenbeförderung bei An- und Abreise in die Skigebiete haftet der jeweilige Busunternehmer. Ihr Teilnehmerausweis ist an den Kurstagen mitzuführen und auf Verlangen seitens unserer Lehrer vorzuzeigen, er ist nicht übertragbar. Bei Verletzung oder Erkrankung während eines laufenden Kurses besteht nur Anspruch auf den bezahlten Busplatz, der an andere Personen weitergegeben werden kann. Kurse können nur mit der Fahrt zusammen gebucht werden. Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht am Kurs teilnehmen, können mit der schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern, oder in deren Begleitung an den Tagesfahrten teilnehmen.
Zahlung
Ihre Buchung wird bestätigt bei vollständiger Bezahlung Ihres Kurses. Nach Erhalt der Reisebestätigung. Die Zahlung erfolgt vor Antritt der Reise in bar oder auf das im Reiseprospekt oder der Reisebestätigung angegebene Konto.
Rücktritt
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der folgenden Liste nach dem Zeitpunkt des Rücktritts pauschalisieren.
Bei Tagesskikursen und Tagesfahrten:
- Bis 14 Tage vor dem im Prospekt ausgeschriebenen Beginn, pro Person 30 % des Reisepreises
- Vom 13. bis zum 3. Tage vor dem im Prospekt ausgeschriebenen Beginn, pro Person 50 % des Reisepreises
- Bei späterem als dem 3. Tage vor dem im Prospekt ausgeschriebenen Beginn, pro Person 98 % des Reisepreises
Bei Wochenend- und Wochenfahrten:
- Bis 30 Tage vor dem im Prospekt ausgeschriebenen Beginn, pro Person 20 % des Reisepreise
- Vom 29. bis zum 14. Tage vor dem im Prospekt ausgeschriebenen Beginn, pro Person 30 % des Reisepreises
- Vom 13. bis zum 3. Tage vor dem im Prospekt ausgeschriebenen Beginn, pro Person 50 % des Reisepreises
- Bei späterem als dem 3. Tage vor dem im Prospekt ausgeschriebenen Beginn, pro Person 98 % des Reisepreises.
Rücktritt durch den Veranstalter
Der Reiseveranstalter ist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen bis 5 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die Reise durchzuführen und unterschiedliche Kursklassen zusammenzulegen. Fährt nur ein Bus wird diejenige Zubringerroute mit den meisten Anmeldungen gefahren. Für sämtliche Veranstaltungen ist eine Teilnehmerzahl von 30 erforderlich. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit der Reise in Kenntnis zu setzen und ihm den Rücktritt zu erklären. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis zurück, ein weiterer Anspruch besteht nicht.
Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651 j BGB). Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei ungenügender Schneelage oder ungünstigen Verhältnissen kann das Zielgebiet kurzfristig geändert werden.
Haftungsbeschränkung
Die Skischule ULLR und die Veranstalter der Fahrten, die jeweiligen Busunternehmer, haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns: Für die Richtigkeit der Beschreibung aller angebotenen Dienstleistungen, für eine gewissenhafte Programmvorbereitung und -Abwicklung, jedoch nicht für unerlaubte Handlungen und Unterlassungen oder grobes Verschulden der Erfüllungsgehilfen, wie für unvorhersehbare Mängel, Skiunfälle, Beschädigungen, Unregelmäßigkeiten und Verlust. Die Beteiligung am Kurs erfolgt auf eigene Gefahr. Wir empfehlen unseren Teilnehmern die DSV-Skiversicherung.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden gemäß §§ 651c – 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise lt. Vertrag enden sollte.
Wetter – Alpine Gefahren
Für wetterabhängige Umstände sind wir in keinem Fall verantwortlich, insbesondere stellt Schneemangel keinen Rücktrittsgrund dar, wenn in der Ausschreibung nicht ausdrücklich eine Schneegarantie gegeben wurde. Bei zweifelhaften Wetterbedingungen nutzen Sie das Schneetelefon (089/12417394). Es wir darauf hingewiesen, dass dem Gebirge innewohnende Gefahren nicht ausgeschlossen werden können und ein Restrisiko für jeden Teilnehmer erhalten bleibt.
Pass-, Visa, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
Vermittlung fremder Leistungen
Vermittelt die Skischule ULLR lediglich fremde Leistungen, so haftet die Skischule ULLR nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung des eigentlichen Veranstalters.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.
Abtretung
Sie dürfen Ihre vertraglichen und gesetzlichen Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung an Dritte abtreten.
Versicherung
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung und den Abschluss einer DSV-Versicherung. Informationen beim Veranstalter und im Internet.
Gerichtsstand
Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien ist der Sitz des Veranstalters.
Reiseveranstalter
Ullr Ski- und Snowboardschule
Andreas Achmüller
Füssener Str. 3
81476 München
Bankverbindung
VR-Bank Olching
IBAN: DE49 7016 3370 0103 2515 27
BIC: GENODEF1FFB